Aufgrund des bei Liegenschaftstransaktionen häufig vorhandenen Zeitdruckes ist es vielfach sinnvoll, die Inspektionsbegehung zum ESA vor allen Recherchearbeiten durchzuführen. Die Begehung kann auch in Zusammenarbeit mit entsprechenden Maßnahmen der technischen Due-Dilligence erfolgen. Der Kunde kann direkt nach der Begehung in einem Ad-Hoc-Report über die für seine Entscheidungsfindung wesentlichen Befunde informiert werden. Vorteil für den Kunden: sollte bereits bei der Begehung ein „deal breaker“ identifiziert werden, können die dann unnötigen weiteren Verhandlungen und Ausgaben für tiefer gehende Untersuchungen in anderen Due Diligence-Bereichen (financial, legal, market) vermieden werden.

 

 

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